Barrierefreiheitserklärung
Einleitung
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.hospiz-werdau.de veröffentliche Webseite der SRH Poliklinik Gera GmbH.
Die SRH Poliklinik Gera GmbH ist bemüht, ihre Website im Sinne der EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) und im Einklang mit dem nationalen Barrierefreiheits-stärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die SRH Poliklinik Gera GmbH ist ein Träger Medizinischer Versorgungszentren und des SRH Hospizes Sachsen Thüringen/Werdau und bietet die ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten auf der Grundlage eines Behandlungsvertrages an.
Zudem bietet die SRH Poliklinik Gera GmbH auch zum Zwecke des Abschlusses der genannten Verträge Kontakt- und Serviceleistungen an, wie zum Beispiel die Nutzung einer Telefonhot-line, eines Mailkontaktes oder der persönliche Terminvereinbarung.
Nachfolgend eine Beschreibung für Gesundheitsdienstleistungen am Beispiel SRH Reha-zentrum Gera, ausführliche Version:
Das SRH Hospizes Sachsen Thüringen/Werdau bietet die umfassende Begleitung und Be-treuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen sowie deren Angehörigen an. Die ärztliche Betreuung wird von niedergelassenen Ärzten (Hausärzten) übernommen.
Wir beraten Sie über die Voraussetzungen zur Aufnahme in einem Hospiz und bieten da-für eine Hospizsprechstunde zu festen Terminen im SRH Wald-Klinikum Gera an. Zur Be-wältigung des Verlustes haben wir für Hinterbliebene einmal im Monat ein Trauercafé eingerichtet. Nach Ihrer Voranmeldung erfahren Sie spätestens nach 48 Stunden, den nächsten Termin.
Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die SRH Poliklinik Gera GmbH hat bei Konzeption, Webdesign und Bedienbarkeit darauf geach-tet, die Internetpräsenz barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestalten.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 BFSG in Verbindung mit der Ver-ordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), die auf Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. In der BFSGV sind die Anforderungen an Dienstleistungen im Geschäftsver-kehr in den §§ 12, 13 und 19 festgelegt. Die technischen Anforderungen bestimmen sich nach der EN 301 549.
Diese Anforderungen wurden insbesondere wie folgt umgesetzt:
- Angepasste, einfache Bedienbarkeit, erleichterte, benutzerfreundliche Navigation
- Erhöhte Sichtbarkeit von Kontakt- und Serviceleistungen von Schrift, Links, Buttons durch Farbkontraste, Kontaktbuttons sowie der Anfahrtsbeschreibung
- Setzung von farblich abgesetzten Hyperlinks sowie Verwendung erhöhter Schriftgröße in Rubriken und Leistungsangeboten
- Erkennbarkeit der Hyperlinks
Die Website weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerin-nen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.
Nicht barrierefrei sind bislang:
- Download des/der PDF-Dokumente
- Videos
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und berücksichtigt den Stand der Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut unserer Seite bis zu diesem Tage.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden
SRH Poliklinik Gera GmbH
Straße des Friedens 122
07548 Gera
Telefon +49 365 828-8012
Telefax +49 365 828-8044
E-Mail: mvz.wkg@srh.de
Internet: www.waldklinikumgera.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese Behör-de ist am heutigen Tage noch nicht bekannt. Sobald diese Behörde bekannt ist, wird sie in ei-ner aktualisierten Form der Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden.